Aktuell 01. Februar 2012

Senegal: Einschränkungen der Menschenrechte vor den Präsidentschaftswahlen

Senegal map2

Senegal map2



30. Januar 2012 - In dem neuen Bericht "Senegal- The Human Rights Situation" dokumentiert Amnesty International massive Menschenrechtsverletzungen im Senegal während der vergangenen Jahre. Immer wieder werden Oppositionelle und Journalisten auf Grund ihrer politischen Überzeugungen bedroht, eingeschüchtert oder gar verurteilt.


Sicherheitskräfte wenden regelmäßig Folter und Misshandlungen an, um Geständnisse zu erpressen. Trotz gegenteiliger Beteuerungen zeigen die senegalesischen Behörden keine Anstrengungen, um die Verantwortlichen dieser Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft zu ziehen. Staatliche Untersuchungen gegen die Verantwortlichen verlaufen in der Regel im Sande.



Zusammenstöße im Vorfeld der Wahlen




Am 26. Februar diesen Jahres sollen im Senegal Präsidentschaftswählen stattfinden. Seit Monaten kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen oppositionellen Demonstranten und Sicherheitskräften. So wurden im Juni 2011 Hunderte Personen bei Zusammenstößen verletzt. Eine neue Qualität erreichten die Auseinandersetzungen am 22. Dezember 2011 als der Bürgermeister eines Stadtviertels der Hauptstadt Dakar während Zusammenstößen in seinem Bezirksbüro – offenbar in Notwehr - Schüsse abfeuerte. Ein Man starb, weitere wurden verletzt.
Zu Unruhen kam es auch, nachdem der Verfassungsrat am 27.Januar einerseits die kontroverse drittmalige Kandidatur von Präsident Abdoulaye Wade gestattete, andererseits die Kandidatur des populären Sängers Youssou N’Dour aus formalen Gründen ablehnte.



Demonstrationsverbot



Die senegalesischen Behörden haben für den Zeitraum 26. bis 30. Januar ein Demonstrationsverbot verhängt. Dieses willkürlich verhängte Verbot steht in Widerspruch zu Artikel 8 der senegalesischen Verfassung, der Demonstrationsfreiheit festschreibt. Das Verbot beginnt einen Tag, bevor der Verfassungsrat über die umstrittene Kandidatur des noch amtierende Präsidenten Abdoulaye Wade entscheidet.



Umstrittene Kandidatur



Ein großer Teil der Opposition hält eine dritte Kandidatur des amtierenden Präsidenten für nicht verfassungskonform. In Senegals Verfassung wurde im Jahr 2001 eine Begrenzung der präsidenziellen Amtszeit auf zwei Legislaturperioden festgelegt. Wade argumentiert, dass er noch ein weiteres Mal antreten dürfe, da diese Begrenzung erst nach seinem ersten Amtsantritt eingeführt wurde. Gegen eine weitere Kandidatur Wades demonstriert seit anderthalb Jahren Y en a marre ("Wir haben es satt"), eine Bewegung von meist jungen, parteiungebundenen Senegalesen, die von im Land bekannten Rapsängern unterstützt wird. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Zulassung der Kandidatur Wades am 27. Januar. Anschließend eskalierten die Proteste erneut. Am Montag wurden zwei Personen erschossen, als Sicherheitskräfte während einer Demonstration in Podor das Feuer auf die Menge eröffneten. Am gestrigen Dienstag kam ein Student während einer Demonstration in Dakar zu Tode.



Senegal am Scheideweg



Angesichts der allgemeinen, schwierigen Situation steht der Senegal an einem Scheidepunkt, denn die Gefahr der Destabilisierung des Landes im Zuge der Wahlen ist groß. "Für die zukünftige Lage im Senegal ist es von enormer Bedeutung, dass die Wahlen nicht von massiven Menschenrechtsverletzungen überschattet werden", sagt Wolfgang Roth, Senegal-Experte der deutschen Amnesty Sektion. "Der fatalen Straffreiheit muss endlich ein Ende bereitet werden, um dem Land eine friedliche Zukunft zu ermöglichen."

Weiterlesen

Amnesty-Bericht: Senegal - the Human Rights Situation

Weitere Artikel