Erfolg Aktuell 04. August 2014

Uganda: Aufhebung des Anti-Homosexuellengesetzes ein Schritt in die richtige Richtung

Am 1. August 2014 hat das Verfassungsgericht in Uganda das Anti-Homosexuellengesetz für nichtig erklärt.

Am 1. August 2014 hat das Verfassungsgericht in Uganda das Anti-Homosexuellengesetz für nichtig erklärt.

1. August 2014 - Amnesty International bezeichnet die Aufhebung des Anti-Homosexuellengesetzes in Uganda als wichtigen Schritt hin zur sofortigen Beendigung staatlich sanktionierter Diskriminierung.

"Obwohl die Aufhebung des Anti-Homosexuellengesetzes allein aus formalen Gründen erfolgte, stellt dieses Ereignis einen bedeutenden Erfolg für Ugandas AktivistInnen dar, die gegen dieses Gesetz demonstriert haben. Das Gesetz wurde erstmals 2009 vorgelegt. Seitdem haben die AktivistInnen immer wieder ihre Sicherheit aufs Spiel gesetzt, um dafür einzutreten, dass Ugandas Gesetzgebung die Menschenrechte achtet", so Sarah Jackson, stellvertretende Regionaldirektorin für Afrika bei Amnesty International.

"Wir hoffen, dass dieser Schritt in die richtige Richtung nun auch zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) in Uganda führt, die sich zu lange in einem Teufelskreis aus Diskriminierung, Bedrohungen, Missbrauch und Ungerechtigkeit wiederfanden".

Seit der Verabschiedung des Gesetzes im März 2014 dokumentierte Amnesty International einen starken Anstieg von willkürlichen Festnahmen, polizeilicher Gewalt und Erpressungen von LGBTI. Viele von Ihnen verloren ihre Arbeitsstelle, wurden obdachlos oder mussten aus dem Land fliehen.

Ugandas Verfassungsgericht hat das Gesetz am 1. August für "null und nichtig" erklärt, da im Dezember 2013 zum Zeitpunkt der Abstimmung über das Gesetz im Parlament nicht genügend Abgeordnete anwesend waren.

Der bestehende § 145 des ugandischen Strafgesetzbuchs bleibt jedoch in Kraft und stellt nach wie vor Geschlechtsverkehr "entgegen der natürlichen Ordnung" unter Strafe.

Weitere Artikel