Aktuell Jemen 27. September 2019

Rüstungsunternehmen ignorieren Sorgfaltspflicht bei Waffenlieferungen

Mehrere Männer stehen um ein Loch herum, darin liegt der Rest einer Rakete.

Ein von Amnesty International veröffentlichter Bericht zeigt, wie führende Rüstungsunternehmen in Kauf nehmen, dass mit den von ihnen gelieferten Waffen Menschenrechtsverletzungen begangen werden.

Die Amnesty-Recherche "Outsourcing Responsibility – Human Rights Policies In The Defence Sector" dokumentiert, wie Rüstungsunternehmen ihre Produkte in einige der unsichersten und gewaltreichsten Regionen der Welt liefern.

Waffenlieferungen an Konfliktparteien im Jemen



So werden etwa Staaten wie Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), die am Jemen-Krieg beteiligt sind, durch Waffenlieferungen bekannter Hersteller unterstützt, obwohl sie mutmaßlich für eine Vielzahl an Kriegsverbrechen in dem Konfliktgebiet verantwortlich sind. Die Unternehmen Boeing, BAE Systems, Raytheon, Lockheed Martin und andere haben beispielsweise eine Flotte von Kampfflugzeugen für die von Saudi-Arabien und den Emiraten geführte Militärkoalition bereitgestellt, gewartet und bewaffnet. Mit diesen Flugzeugen wurden wiederholt zivile Ziele wie Wohngebiete, Schulen, Krankenhäuser und Marktplätze angegriffen. Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) hat seit Konfliktbeginn im Jemen 17.062 zivile Todesfälle dokumentiert, 10.471 davon sind das Resultat von Luftschlägen der Koalition (Stand: August 2018).

Rolle von Unternehmen wird totgeschwiegen

Während die menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten beim Export von Rüstungsgütern klar aus dem Vertrag über den Waffenhandel (ATT) sowie regionaler und staatlicher Gesetzgebung hervorgehen, wird die Rolle von Unternehmen oft übersehen. Die Rüstungsindustrie wird nicht gleichermaßen auf die Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen geprüft wie andere Wirtschaftssektoren und erkennt ihre Verantwortung öffentlich nur zögerlich an. Für die Recherche kontaktierte Amnesty International 22 Rüstungsunternehmen aus elf Ländern. Keines davon konnte ein angemessenes Vorgehen zur Achtung der Menschenrechte nachweisen. 14 Unternehmen reagierten überhaupt nicht, darunter Heckler und Koch aus Deutschland.

"Die Rolle von Rüstungsunternehmen bei tödlichen, von schweren Menschenrechtsverletzungen gekennzeichneten Konflikten wird schon viel zu lange totgeschwiegen. Während Staaten wie Großbritannien zu Recht wegen ihrer rücksichtslosen Waffengeschäfte vor Gericht gestellt werden, ist es den Unternehmen, die von der Waffenlieferung profitieren, weitgehend gelungen, sich der Kontrolle zu entziehen", betont Patrick Wilcken, Experte für Rüstungshandelskontrolle bei Amnesty International.

"Nicht eines der von uns angesprochenen Unternehmen konnte belegen, seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen nachgekommen zu sein. Das zeugt nicht nur von einer alarmierenden Gleichgültigkeit gegenüber den menschlichen Kosten ihres Gewerbes, sondern könnte auch dazu führen, dass diese Unternehmen und ihre Chefs wegen der Mittäterschaft an Kriegsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden."

Weltweiter Konsens: Auch Unternehmen haben Menschenrechtspflichten



Es gibt einen klaren weltweiten Konsens, dass Unternehmen in der Pflicht stehen, Menschenrechte zu achten, wo immer sie auch tätig werden. Dies geht aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hervor. Unternehmen dürfen sich nicht hinter Regierungshandeln verstecken; ihre Verantwortung, Menschenrechte zu achten, besteht unabhängig von den Verpflichtungen der Staaten. Unter Umständen müssen die Bemühungen von Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte auch über das hinausgehen, was per Gesetz in dem jeweiligen Land verlangt wird. Amnesty International ist derzeit jedoch kein Rüstungsunternehmen bekannt, das seine Lieferungen an Staaten, die am Jemen-Konflikt beteiligt sind, wegen menschenrechtlicher Bedenken ausgesetzt oder eingestellt hat, sofern der Rüstungsexport an die betreffenden Staaten in dem Land, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat, legal ist. 

Rüstungsunternehmen müssen sich zu Menschenrechten bekennen

Amnesty International fordert von den Rüstungsunternehmen, sich zur Achtung der Menschenrechte zu bekennen und robuste Richtlinien und Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu schaffen. Sie müssen die Auswirkungen ihrer Verkaufsentscheidungen auf die Menschenrechte vor, während und nach der Bereitstellung der Güter und Dienstleitungen bewerten. Dafür müssen sie beispielsweise bisherige Menschenrechtsverletzungen durch die Empfängerstaaten berücksichtigen. Rüstungsunternehmen müssen Maßnahmen gegen Menschenrechtsrisiken und -verletzungen ergreifen, etwa durch Menschenrechtsklauseln in Verträgen und in Form von Schadensminderungen oder Wiedergutmachungen. Die identifizierten Risiken und dagegen ergriffene Maßnahmen sollten sie transparent kommunizieren. Wenn das Risiko nicht abgewendet werden kann, dass exportierte Rüstungsgüter zu Menschenrechtsverletzungen genutzt werden, sollten Unternehmen von einer Lieferung absehen.

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