Amnesty Report Malta 07. Mai 2015

Malta 2015

 

Malta behielt 2014 die enge Auslegung seiner Verpflichtung zu Such- und Rettungseinsätzen auf See bei. Die Behörden nahmen Asylsuchende und Migranten nach wie vor automatisch in Gewahrsam und verstießen damit gegen internationale Standards. Außerdem wurden den Betroffenen wirksame Rechtsmittel verweigert, um ihre Inhaftierung anzufechten.

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften wurden mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Der in der Verfassung verankerte Diskriminierungsschutz wurde ausgeweitet und verbietet jetzt auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität. Schwangerschaftsabbrüche blieben unter allen Umständen verboten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Aufgrund der italienischen Marineoperation Mare Nostrum, durch die 2014 zahllose Flüchtlinge und Migranten auf See gerettet und nach Italien gebracht wurden, trafen weniger Boote mit Flüchtlingen und Migranten in Malta ein. Bis Ende September 2014 waren 565 Personen gerettet und nach Malta gebracht worden, während es im Jahr zuvor 2008 Menschen waren. Malta blieb bei seiner restriktiven Auslegung der Verpflichtungen zu Such- und Rettungseinsätzen auf See, um so das Anlanden von Flüchtlingen und Migranten auf maltesischem Staatsgebiet zu begrenzen.

Die staatlichen Stellen verstießen weiterhin gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen, indem sie die Ankömmlinge automatisch inhaftierten. Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus wurden bis zu 18 Monate lang in Gewahrsam gehalten, Asylsuchende bis zu einem Jahr. Am 30. März 2014 versprach der Regierungschef öffentlich, die Inhaftierung minderjähriger Migranten einzustellen.

Dennoch wurden Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Personen weiterhin routinemäßig in Gewahrsam genommen und unbegleitete Minderjährige nach wie vor zusammen mit Erwachsenen inhaftiert, während sie auf den Ausgang ihres Verfahrens zur Altersbestimmung und zur Schutzbedürftigkeit warteten.

Die existierenden Rechtsmittelverfahren zur Überprüfung von Dauer und Rechtmäßigkeit der Inhaftierung entsprachen nicht den internationalen Menschenrechtsstandards. Asylsuchende und Migranten waren daher weiterhin dem Risiko willkürlicher Inhaftierung ausgesetzt.

Die Bedingungen in den Haftzentren blieben hinter den notwendigen Erfordernissen zurück, da sie keinen ausreichenden Schutz der Privatsphäre boten. Außerdem gab es keine angemessenen Erholungs- und Freizeitangebote für die Asylsuchenden und Migranten.

Die Regierung lehnte es ab, nähere Angaben zu einer Such- und Rettungsoperation am 11. Oktober 2013 zu machen, als ein Schiff mit mehr als 400 Menschen an Bord, in der Mehrzahl syrische Familien, kenterte. Aussagen von Überlebenden und andere verfügbare Informationen deuteten darauf hin, dass sich die Rettungsmaßnahmen möglicherweise aufgrund von Fehlern seitens der maltesischen und italienischen Behörden verzögerten.

Im Dezember 2014 veröffentlichte die Regierung mit zweijähriger Verspätung die Ergebnisse einer Untersuchung zum Tod von Mamadou Kamara. Der 32-jährige Malier war im Juni 2012 in Gewahrsam gestorben. Er hatte versucht, aus dem Haftzentrum Safi Barracks zu fliehen, und wurde dem Vernehmen nach schwer misshandelt, nachdem man ihn wieder gefasst hatte. Der Untersuchungsbericht empfahl, das Haftsystem für Migranten und Asylsuchende zu überprüfen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Am 14. April 2014 verabschiedete das Parlament ein Gesetz zu eingetragenen Partnerschaften, das gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit standesamtlich geschlossenen Ehen von Heterosexuellen rechtlich gleichgestellt. Die Partner einer eingetragenen Partnerschaft erhielten auch das Adoptionsrecht, das mit den gleichen Rechten und Pflichten verbunden ist, wie sie Eltern in einer standesamtlich geschlossenen Ehe haben.

Am selben Tag beschloss das Parlament außerdem eine Verfassungsänderung, die den Diskriminierungsschutz ausweitet, indem künftig auch Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität verboten ist.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Schwangerschaftsabbrüche blieben 2014 weiterhin unter allen Umständen verboten, selbst wenn es darum ging, das Leben der Frau zu retten. Im Oktober 2014 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte in Malta prüfte, seine Sorge darüber, dass das absolute Abtreibungsverbot im Widerspruch zum Recht auf Leben stehen könnte.

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