Drei Schwestern freigelassen

Karte Vereinigte Arabische Emirate

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Am 15. Mai wurden in den Vereinigten Arabischen Emiraten drei Schwestern freigelassen. Sie waren am 15. Februar Opfer des Verschwindenlassens geworden. Ihr Bruder ist ein gewaltloser politischer Gefangener.

Sachlage

Die drei Schwestern Asma, Mariam und Alyaziyah Khalifa al Suwaidi wurden am 15. Mai freigelassen und mit ihrer Familie zusammengeführt. Man hatte die Frauen drei Monate lang in geheimer Haft festgehalten. Es sind keine Details zu ihrer Freilassung veröffentlicht worden. Man gab zum Beispiel nicht bekannt, ob man sie einer Straftat angeklagt hat oder ob ihre Freilassung an Bedingungen geknüpft wurde.

Die drei Schwestern waren am 15. Februar gegen 16:00 Uhr von Staatsicherheitsbeamt_innen angerufen und zum Verhör auf das Polizeirevier von Abu Dhabi vorgeladen worden. Sie kamen der Vorladung nach und kehrten danach nicht mehr nach Hause zurück. Gegen 21:00 Uhr am Folgetag erhielt ihre Mutter einen kurzen Anruf von jemandem, der behauptete, dass er von den "Sicherheitsbehörden" sei. Er teilte ihr mit, dass es ihren Töchtern gut gehe. Weitergehende Angaben machte er jedoch nicht.

Die drei Schwestern hatten sich im Internet friedlich für die Freilassung ihres Bruders, den gewaltlosen politischen Gefangenen Dr. Issa al Suwaidi, eingesetzt. Ihr Bruder war einer der 94 Regierungskritiker_innen und Reformbefürworter_innen, die 2013 in einem Massenverfahren in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor Gericht gestellt wurden. Von den "VAE 94" wurden 69 Personen, einschließlich Dr. Issa al Suwaidi, wegen "Gründung einer Organisation, mit dem Ziel die Regierung zu stürzen" verurteilt, acht davon in Abwesenheit. Alle Angeklagten stritten die Vorwürfe ab. Unter den Verurteilten befanden sich bekannte Anwält_innen, Richter_innen, Akademiker_innen und Studentenführer_innen.

Das Gerichtsverfahren gegen die "VAE 94" wurde von UN-Institutionen und Menschenrechtsorganisationen scharf kritisiert. Im November 2013 verurteilte auch die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen das Massenverfahren und erklärte, dass die Betroffenen ausschließlich wegen der legitimen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung und Vereinigung festgenommen und inhaftiert worden seien.

Es sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben.